Widerspruch

Ihre Krankenkasse hat Ihre Kur abgelehnt? Sie werden bereits von uns betreut? Bitte wenden Sie sich an unsere Telefonzentrale oder Ihre Beraterin / Ihren Berater.

Pflaster für Sie- wir helfen
Wir reichen euch ein Pflaster nd stellen euch kostenfrei einen Anwalt zur Seite

Im Falle einer Ablehnung hilft Ihnen einer unserer Kooperationsanwälte – für Sie regelmäßig kostenfrei – bei der Durchführung des Widerspruchverfahrens. Auch wenn die Maßnahme nicht über uns beantragt wurde, stellen wir Ihnen gerne einen Kontakt zu einem unserer Kooperationsanwälte her.

Keine Angst, sprechen Sie uns einfach an!

Beachten Sie auch unsere spezielle Seite http://www.kur-abgelehnt.de

  1. Die Mutter- oder Vater-Kind Kur wurde abgelehnt